Betriebsräte/Vertrauensleute

Betriebsräte schützen Beschäftigte

Bosch.IO – Und plötzlich droht Softwareingenieuren Kurzarbeit

01.04.2020 | Vor einem Jahr gab es bei Bosch.IO in Berlin keinen Betriebsrat. Dass es ihn in der Corona-Krise gibt, ist für die Beschäftigten ein Glück, denn er hat schon viel zum Positiven beeinflussen können.

(c) Thomas Weber

Nichts weniger als „bahnbrechende KI-basierte IoT-Lösungen“ (Webseite) bringen die Software-Ingenieurinnen und Ingenieure bei Bosch.IO auf den Weg. Die Corona-Pandemie macht aber auch vor hochqualifizierten Beschäftigten in Berlin, Köln, Waiblingen und Immenstaad am Bodensee nicht Halt. War Kurzarbeit noch vor sechs Wochen undenkbar, so könnte diese bald gelebte Realität werden.

Ohnehin sind die 300 Berliner Beschäftigten bereits im Home Office und konnten – so hatte es der Betriebsrat mit der Geschäftsleitung besprochen – nicht nur Laptops, sondern darüber hinaus notwendige Technik mit nach Hause nehmen.

Gute Betriebsvereinbarungen
Weil die Software-Spezialisten auch für den Mutterkonzern arbeiten, die Produktion für den Automobilbereich aber brach liegt, muss auch in Berlin vielleicht bald kurzgearbeitet werden. Aus Sicht des Arbeitgebers sollten die Beschäftigten so schnell wie möglich Resturlaub nehmen und Gleitzeittage abbauen. Erst dann kann ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen. Den Betrieb aber einfach 14 Tage runterfahren, hätte unnötige Härten mit sich gebracht. „Wir haben dem Arbeitgeber deshalb eine beschäftigtenfreundlichere Lösung vorgeschlagen, die er akzeptiert hat“, sagt der Berliner Betriebsratsvorsitzende Olaf Märker, der wie der gesamte Betriebsrat auch für die Nöte des Unternehmens ein Auge hat.

Auch beim Urlaub konnte der Betriebsrat eine bessere Lösung aushandeln. Der Hintergrund: Bei Bosch.IO sind die Urlaubsbestimmungen sehr beschäftigtenfreundlich. Weshalb viele ihren eingereichten Urlaub in der ersten Jahreshälfte zurückzogen, weil Urlaub in Zeiten von Quarantäne nicht wirklich das beste Los ist. Die berechtigte Befürchtung seitens der Geschäftsführung: Alle nehmen ihren Urlaub zum Ende des Jahres, wenn das Geschäft wieder anzieht. Also sollten alle 50 Prozent des Urlaub bis Ende Juni nehmen. „Dann fangen in Berlin die Sommerferien aber erst an“, sagt Olaf Märker. Also vereinbarten Betriebsrat und Geschäftsleitung eine Handlungsempfehlung, die beiden Seiten gerecht wird. „Die Beschäftigten haben bis Ende der Sommerferien Zeit und nehmen bis dahin zwei Drittel ihres Urlaubs“, erklärt der BRV.

Sammelsprechstunde für Beschäftigte - viel Zustimmung für Betriebsrat und IG Metall
Dass der Betriebsrat gute Ergebnisse für sie ausgehandelt hat, ist bei den Beschäftigten sehr gut angekommen. Genauso seine Art zu kommunizieren. Denn der Betriebsrat findet auch Kommunikationswege, die im Home Office funktionieren. „Wir haben unseren Beschäftigten eine Sammelsprechstunde via Skype angeboten, zu der sich rund 50 Kolleginnen und Kollegen zugeschaltet haben“, erzählt Olaf Märker. Jede und jeder konnte Fragen stellen und die Betriebsräte haben geantwortet. Dieses Format will der Betriebsrat nun regelmäßig nutzen.

Dass sie auf Fragen zu Kurzarbeit oder Betriebsvereinbarungen auch gut antworten konnten, lag auch an der IG Metall, die die Bosch-Betriebsräte informiert, berät und unterstützt. „Wir haben sehr von den gut aufbereiteten Informationen profitiert. So haben wir uns im Vorfeld mit einem Online-Seminar zum Thema Kurzarbeit schlaumachen können. Diese starke Unterstützung der IG Metall hat uns sehr geholfen“, fügt Märker hinzu.

Thomas Weber von der IG Metall unterstützt die Arbeit des neu gewählten Betriebsrats und ist voll des Lobes. „Die Kolleginnen und Kollegen bei Bosch.IO machen eine sehr gute Arbeit und erreichen Lösungen, die für die Beschäftigten aber auch den Arbeitgeber gut sind“, sagt er. Und sie nutzen moderne Kommunikationstools, um ihre Arbeit von zuhause aus zu organisieren, zum Beispiel via Video- und Telefonkonferenzen. „Das funktioniert sehr gut und bringt kaum Einschränkungen für unsere Arbeit“, sagt Michael Höft, stellvertretender BRV. „Aber klar fehlt uns der persönliche Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen“, fügt er hinzu.

In der Krise offenbart die Mitbestimmung ihre positive Gestaltungsmacht
Manchmal machen die juristischen Vorgaben dieser kontaktlosen Betriebsratsarbeit einen Strich durch die Rechnung. Um die mit dem Arbeitgeber getroffene Betriebsvereinbarung rechtlich bindend ist, muss der Betriebsrat real zusammenkommen. So geschehen am heutigen 1. April 2020. Mit dem Beschluss gilt dann die Betriebsvereinbarung zur Betriebseinschränkung, die zur Vorbereitung der Kurzarbeit dient.

In der Krise zeigt sich, wie wichtig Mitbestimmung zum einen und eine mitgliederstarke IG Metall sind. Gemeinsam können sie Beschäftigte schützen. In den USA gibt es diese nicht. Im Land des Hire & Fire ist die Zahl der Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe von 282.000 auf 3,3 Millionen in der Woche bis zum 21. März angestiegen und hat sich damit mehr als verzehnfacht.

 

Von: Michael Netzhammer

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