08.12.2014 Die Bundestag hat den gesetzlichen Mindestlohn festgelegt. Er beträgt ab 01.Januar 2015 8,50 EURO Doch: "Für Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch waren, gilt der Mindestlohn in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung nicht", wie in § 22 "Persönlicher Anwendungsbereich" steht. 5,67 Euro und weniger sollen "Langzeitsarbeitslose" verdienen. Wer kommt auf solche Zahlen? Hier ist die Erklärung.
Diese Position der Bundesregierung zum gesetzlichen Mindestlohn wird von den Mitgliedern des Arbeitskreises als skandalös angeprangert und zurückgewiesen. Selbstverständlich muss der gesetzliche Mindestlohn für alle gelten.
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften fordern in diesem Papier eine grundlegende Neuausrichtung der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit. Von einem längeren Bezug von ALG I, über höhere Regelleistungen, bis zur Abschaffung der Sanktionen (bei diesen Regelleistungen) gehören zu den Forderungen.
Die Debatte ist eröffnet und wird nach dem Urteil des BVerfG erst recht weitergehen.
Das Papier gibt es hier:
www.dgb.de/themen/++co++68e8aeb0-f93e-11e8-b4a4-52540088cada
Der Arbeitskreis hat sich Standpunkte zu arbeitsmarktpolitischen Fragen erarbeitet. Wir freuen uns über Anregungen sowie Meinungsäußerungen dazu.
DAS GEHT SO NICHT-DAS IST UNSOZIAL
Wir sagen : TTIP ─ Nein danke! Dieses Abkommen darf nicht in Kraft treten! Transatlantische Partnerschaft geht anders!
Weitere Infos: ttip-unfairhandelbar.de http://www.ttip-unfairhandelbar.de
DGB http://www.dgb.de/search?search_text=ttip&x=13&y=13
Zeitschrift "Hintergrund": Gentechnik und Chlorhühnchen
Die Position der IG Metall wurde am 14. Mai 2014 veröffentlicht.
Der Arbeitskreis steht hinter der 1. und 2. Pressemitteilung des DGB vom 26.September 2014 vor allem zum Investorenschutz.
AM 10. Oktober 2015 fand in Berlin die größte Demo statt. 250 000 Menschen protestierten gegen das TTIP-Abkommen. Wir waren auch dabei.
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