IG Metall Berlin
02.02.2005 | Nach Auffassung der IG Metall sind einige Tarifverträge im Berliner Elektrohandwerk allgemeinverbindlich. Die Elektro-Innung verneint dies, weil sie 1998 alle Tarifverträge kündigte.
Um diese Frage zu klären, zieht die IG Metall vor das BAG. Im Falle des Obsiegens würden die Arbeitnehmer im Berliner Elektrohandwerk z.B. den Regelungen des Urlaubstarifvertrages der IG Metall unterliegen und vor den erheblichen Verschlechterungen der Scheinverträge der Innung mit der CGM geschützt sein.
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