Mindestlohn im Elektrohandwerk

01.09.2007 | Für das Elektrohandwerk ist ein Tarifvertrag über einen Mindestlohn vereinbart worden. Dieser wurde rückwirkend zum 1. September 2007 für allgemeinverbindlich erklärt. Damit wurde ein wichtiger Schritt gegen Lohndumping in der Branche unternommen. Verstöße gegen diesen Tarifvertrag können bei den Zollämtern angezeigt werden.

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