Elektrohandwerk

Tarifvertrag für Auszubildende allgemeinverbindlich

09.12.2014 | Gute Nachrichten für die Auszubildenden im Elektrohandwerk in Berlin und Brandenburg. Seit November gilt: Gleichhohe Mindestausbildungsvergütungen in beiden Ländern. Im ersten Lehrjahr sind es 520 Euro, im zweiten 570 Euro, im dritten 620 Euro und im vierten Lehrjahr 680 Euro.

Durch die Bekanntmachung im Bundesanzeiger im November  ist die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, die auf einem Vorschlag der Tarifausschüsse beider Länder basiert, jetzt rechtswirksam geworden.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung legt für alle Ausbildungsverhältnisse der Branche in Berlin und Brandenburg gleichhohe Mindestausbildungsvergütungen fest. Die IG Metall hat sich intensiv für die Allgemeinverbindlichkeit eingesetzt.

„Wir freuen uns, dass mit der Bekanntmachung im Bundesanzeiger nun die letzte Hürde genommen wurde“, so Burkhard Bildt, Gewerkschaftssekretär IG Metall Berlin. „Die Auszubildenden im Elektrohandwerk erhalten jetzt ausnahmslos die tariflichen Vergütungen. Damit sind alle Firmen in die Pflicht genommen, den Branchennachwuchs unter gleichen Bedingungen gut auszubilden.“

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Von: bb

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