Handwerk

Tarifvertrag für das Parkett- und Bodenlegerhandwerk

05.03.2015 | Am 1. April 2015 treten erstmals seit 18 Jahren wieder Tarifverträge für das Parkett- und Bodenlegerhandwerk in Kraft. Die Tarifverträge gelten deutschlandweit und schreiben einen Ecklohn von 13,10 Euro je Stunde vor. Die Ausbildungsvergütungen betragen für das erste Lehrjahr 510 Euro, für das zweite Lehrjahr 555 Euro und für das dritte Lehrjahr 610 Euro monatlich.

Foto: IG Metall

In der Folgezeit verkürzt sich die wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden auf 39 Stunden zum 1. April 2016 und auf 38,5 Stunden zum 1. April 2017.

Das Tarifergebnis kam erst zustande, nachdem die IG Metall erfolgreich vom Bundesarbeitsgericht feststellen ließ, dass die Christliche Gewerkschaft GKH (Gewerkschaft Kunststoff und Holz) nicht tariffähig ist und somit alle Tarifverträge dieser mit dem Zentralverband des Parkett- und Bodenlegerhandwerks nichtig sind.

„Somit hat sich die Beharrlichkeit der IG Metall für ihre Mitglieder ausgezahlt“, betonte Burkhard Bildt von der Berliner IG Metall. Es bedurfte mehrerer arbeitsgerichtlicher Verfahren bis zu diesem Ergebnis.

Von: bb

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