Grundrente tritt in Kraft: Wer profitiert und wie sie funktioniert

06.01.2021 | Seit dem 1. Januar 2021 gilt die Grundrente. Für viele Versicherte bedeutet das: mehr Geld. Wer welchen Zuschlag erhält – und welche Probleme die Grundrente nicht löst.

Mehr Geld für SeniorInnen in Niedriglohngruppen - vor allem für Rentnerinnen

„Die Einführung der Grundrente, für die sich die IG Metall stark gemacht hat, war mehr als überfällig. Damit ist endlich auch ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Neuaufbau einer solidarischen Alterssicherung geschafft“, sagt Iris Billich, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall im Bezirk Berlin-Brandenburg-Sachsen. „Vor allem Frauen, die oft Berufen in Niedriglohnbereichen nachgehen und parallel dazu Kinder erziehen oder ihre Eltern pflegen, profitieren von der Grundrente. Sie haben es mehr als verdient, dass ihnen so ein Stückchen mehr Gerechtigkeit widerfährt.“

Was ist die Grundrente?
Die Grundrente ist ein Zuschlag zur regulären Rente. Anspruch darauf haben langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen.

Wer bekommt die Grundrente?
Voraussetzung für die volle Grundrente sind 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab 33 Beitragsjahren gilt eine Übergangsregelung, die Grundrente wird dann nicht in voller Höhe bezahlt. Zu den Beitragsjahren („Grundrentenzeiten“) zählen neben Arbeitsjahren auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege, der Krankheit, der Reha, des Wehr- und Ersatzdienstes. Die Grundrente gilt für alle heutigen und für alle künftigen Rentnerinnen und Rentner. Sie gilt für alle Rentenarten: Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten, Hinterbliebenenrenten. Insgesamt sollen rund 1,3 Millionen Menschen von der Grundrente profitieren.

Was zählt nicht zu den „Grundrentenzeiten“?
Nicht zu den Grundrentenzeiten zählen: Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I und II, Zeiten der Schulausbildung, die sogenannte Zurechnungszeit (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderungsrente) sowie freiwillige Beiträge. Die IG Metall kritisiert besonders die Nichtanrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit. Das erschwert es gerade denjenigen, die stark von der Grundrente profitieren würden, die Voraussetzung von mindestens 33 Beitragsjahren zu erfüllen.

Wie hoch ist die Grundrente?
Die genaue Höhe der Grundrente hängt vom Einzelfall ab. Im Durchschnitt soll sie rund 75 Euro pro Monat betragen (brutto). Der Maximalbetrag liegt bei rund 418 Euro (brutto) im Monat. Einen Mindestbetrag gibt es nicht.
So rechnet die Rentenversicherung: Der erworbene Rentenanspruch wird für maximal 35 Jahre verdoppelt, allerdings auf maximal 80 Prozent des Anspruchs, den eine Durchschnittsverdienerin erwirbt. Von diesem Zuschlag werden am Ende 12,5 Prozent abgezogen. Beispielrechnungen für verschiedene Lebensläufe gibt es auf der Webseite der Rentenversicherung.

Wann kommt die Grundrente auf dem Konto an?
Seit dem 1. Januar 2021 haben Rentnerinnen und Rentner einen gesetzlichen Anspruch auf die Grundrente. Auf den Konten wird der Zuschlag aber nicht sofort ankommen. Die Rentenversicherung verschickt die Grundrentenbescheide für Neurentner voraussichtlich ab Juli 2021. Alle anderen sollen ihre Bescheide bis Ende 2022 erhalten. Beträge, auf die ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden nachgezahlt. Grund der Verzögerung: Berechnung und Bearbeitung der Grundrente sind kompliziert, die Rentenversicherung braucht noch Zeit.

Muss ich die Grundrente beantragen?
Nein. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch auf Grundrente besteht und zahlt den Betrag aus.

Bis zu welchem Einkommen gibt es die Grundrente?
Vor dem Erhalt der Grundrente steht eine automatische Einkommensprüfung. Darauf hatte die Union bestanden. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem Einkommen von 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Paare). Kapitalerträge zählen mit dazu. Wer mit seinem Einkommen über diesen Werten liegt, erhält eine gekürzte Grundrente: Die Rentenversicherung zieht dann 60 Prozent des über dem Grenzwert liegenden Betrags von der Grundrente ab. Ab einem Einkommen von mehr als 1600 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2300 Euro (Paare) wird der über dem Grenzwert liegende Betrag vollständig auf die Grundrente angerechnet.

Wird die Grundrente mit Wohngeld und Grundsicherung verrechnet?
Wer Wohngeld oder Grundsicherung im Alter bezieht, profitiert trotzdem von der Grundrente. Die Rente wird auf diese Leistungen zwar angerechnet, aber nicht vollständig. Es gibt einen Freibetrag: 100 Euro plus 30 Prozent des darüber liegenden Rentenbetrags (maximal 216 Euro). Dieser Freibetrag kommt zu Wohngeld oder Grundsicherung hinzu.

Welche Probleme löst die Grundrente nicht?
Wer ein Leben lang arbeitet, darf im Alter nicht auf das Sozialamt angewiesen sein. Die IG Metall unterstützt die Grundrente deshalb von Beginn an. Grundlegende Probleme der Alterssicherung bleiben aber bestehen: sinkende Rentenleistung, gestiegenes Rentenalter, Mini-Renten als Folge niedriger Löhne. Die IG Metall fordert einen Kurswechsel in der Rentenpolitik. Unsere wichtigsten Forderungen: Die Einführung einer solidarischen Erwerbstätigenversicherung, das Anheben des Rentenniveaus und mehr Optionen für einen altersgerechten Ausstieg aus der Erwerbstätigkeit.

Wo kann ich mich weiter informieren?
Ihr könnt mit der Geschäftsstelle einen Beratungstermin vereinbaren. Die sogenannten Versichertenältesten der Rentenversicherung stehen für weitere Fragen und kostenlose Beratung zur Verfügung. Sie sind gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und häufig auch aktive Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter. Weitere Informationen gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.

 

Von: IG Metall-Vorstand, Kathryn Kortmann

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