Kurzarbeitergeld in Coronazeiten

Ordentliche Zuzahlungen im Kfz-Handwerk vereinbart

23.03.2020 | Am 20. März haben sich IG Metall und die Tarifgemeinschaft Mitteldeutsches Kraftfahrzeuggewerbe auf Ergänzungen zur Einführung von Kurzarbeit in der Zeit der Corona-Pandemie geeinigt. Dadurch gibt es im Kfz-Handwerk ab sofort eine bessere tarifliche Bezahlung bei Kurzarbeit als im Gesetz derzeit vorgesehen. Zugleich wurde die Einführungsfrist auf drei Tage verkürzt.

Die IG Metall und die Tarifgemeinschaft Mitteldeutsches Kfz-Gewerbe vereinbarten für das Kfz-Gewerbe in Berlin und Brandenburg einen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoeinkommens. Die Ankündigungsfrist zur Kurzarbeit beträgt 3 Tage und die Arbeitgeber verzichten auf betriebsbedingte Kündigungen. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2021 und gilt ab sofort.

„Mit dieser Regelung ist es uns gelungen, Arbeitnehmer im Kfz-Gewerbe besser abzusichern“, sagte Burkhard Bildt von der Berliner IG Metall. Aktuell verhandeln Betriebsräte und IG Metall in vielen Betrieben des Gewerbes die Rahmenbedingungen der Kurzarbeit aus. „Konkret bedeutet dieser Abschluss für Gesellinnen und Gesellen rund 320 bis 475 Euro netto mehr im Monat. Ein sehr wichtiger Beitrag, um eine private Pleite zu verhindern“, sagte Bodo Grzonka, Verhandlungsführer für die IG Metall Berlin-Brandenburg-Sachsen.

 

Von: Burkhard Bildt

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