Satzungsänderung durch die Vollversammlung der Handwerkskammer Berlin

01.10.2005 | Arbeitnehmer in der Vollversammlung sehen sich wiederholt damit konfrontiert, dass sie nicht zur Teilnahme an der Vollversammlung freigestellt werden bzw. Entgeltausfälle in Kauf nehmen müssen. Die Arbeitnehmerseite initiierte eine Satzungsänderung, die wie folgt lautet und die erforderliche Mehrheit bekam:

Die Mitglieder der Vollversammlung sind, soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben erforderlich ist, von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern nicht im Ausnahmefall wichtige und nicht vorhersehbare betriebliche Gründe entgegenstehen.

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