Rechtstipp

„4. Arbeitsrechtlicher Dialog“ der IG Metall Berlin

Anwälte berichten über Interessenausgleich und Sozialplan

19.10.2015 | Die Werksschließungen bei Rexam und TE Connectivity (Krone) haben berlinweit für Aufsehen gesorgt. Weil sich die Belegschaften öffentlich gewehrt haben – und auch weil dort ungewöhnlich gute Sozialpläne abgeschlossen werden konnten. Nils Kummert und Damiano Valgolio von der Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte haben die Betriebsräte in den Verhandlungen vertreten.

Foto: Nils Kummert und Damiano Valgolio (v.l.n.r.) - Fotograf: Christian von Polentz/transitfoto.de

Am vergangenen Donnerstag waren die beiden Anwälte Referenten beim „4. Arbeitsrechtlichen Dialog“ der IG Metall Berlin im IG Metall Haus. Thema natürlich: Interessenausgleich und Sozialplan.

Beleuchtet wurden rechtliche aber auch taktische Aspekte. „Oft werden Betriebsänderungen nicht erkannt, weil sie in einzelnen Wellen erfolgen oder nicht unmittelbar zu Nachteilen führen“, so Rechtsanwalt Nils Kummert. Trotzdem lohne es sich für Betriebsräte, sich einzumischen. Während der Sozialplan die Nachteile für die Betroffenen ausgleichen soll, etwa durch Abfindungen, sind die Verhandlungen zum Interessenausgleich vorgelagert. Der Arbeitgeber muss eine geplante Maßnahme genau erklären, einschließlich der wirtschaftlichen Begleitumstände. Der Betriebsrat kann Gegenvorschläge machen, um Entlassungen zu vermeiden. Gemäß § 80 Abs.3 und § 111 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) darf der Betriebsrat rechtliche und betriebswirtschaftliche Sachverständige hinzuziehen. Das sollte schnell passieren – genauso wie die Abstimmung mit dem Gewerkschaftssekretär – damit eigene Ideen entwickelt und dafür geworben werden kann.

Bis zum Abschluss der Verhandlungen darf der Arbeitgeber die Betriebsänderung nicht umsetzen. Tut er es doch, kann der Unterlassungsanspruch gerichtlich durchgesetzt werden. Im Gegensatz zum Sozialplan ist der Inhalt des Interessenausgleichs allerdings rechtlich nicht erzwingbar. „Deshalb sind hier die Aktionen der Belegschaft, der Gewerkschaft und der öffentliche Druck besonders wichtig“, so Rechtsanwalt Nils Kummert. Umfragen unter Arbeitgebern hätten ergeben, dass nichts so viel Eindruck macht wie eine gut organisierte und mobilisierungsfähige Belegschaft.

Wie die Beispiele Rexam und Krone gezeigt haben, ist die enge Abstimmung mit der IG Metall noch aus einem weiteren Grund wichtig: Nur die Gewerkschaft kann einen sogenannten Sozialplan-Tarifvertrag erzwingen, notfalls auch durch Streik. Der Arbeitskampf darf sich zwar nicht gegen die Betriebsänderung als solche richten, sondern nur auf den Nachteilsausgleich. Allerdings kann das die Maßnahme so teuer machen, dass sie sich kaum noch lohnt. Das wissen auch die Arbeitgeber. „Ohne den hohen Organisationsgrad und die Aktivitäten von Betriebsrat und IG Metall außerhalb der Verhandlungen hätten wir ein Ergebnis wie bei Rexam nicht erreicht“, so Rechtsanwalt Damiano Valgolio. Lässt sich eine Schließung dann am Ende nicht verhindern, so schlägt sich der Druck jedenfalls in der Höhe der Abfindungen und einer ordentlichen Transfergesellschaft nieder.

Rechtsanwalt Nils Kummert, seit 18 Jahren Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Spezialist im Betriebsverfassungs- und dem übrigen kollektiven Arbeitsrecht, Partner <link http: www.dka-kanzlei.de external-link-new-window external link in new>Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte

Rechtsanwalt Damiano Valgolio vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten, Partner <link http: www.dka-kanzlei.de external-link-new-window external link in new>Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte 

Der 5. Arbeitsrechtliche Dialog findet am 17. März 2016 statt. Das Thema geben wir zeitnah bekannt.

Von: aw

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