Rechtstipp

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Wer krank ist, der ist krank

29.12.2016 | Wer krank ist, muss auch keine dringenden Personalgespräche führen. Aber was ist mit Telefonaten und „ganz dringenden Bitten“? Damiano Valgolio von der Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte gibt Auskunft.

Wer krank ist, der ist krank! Er muss deshalb auch nicht in den Betrieb kommen, auch zu keinen Personalgesprächen. Lädt der Arbeitgeber trotzdem zu einem solchen Gespräch, müssen Beschäftigte dem nicht Folge leisten. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einer aktuellen Entscheidung vom 11. November 2016 klargestellt (Az: 10 AZR 596/15). Der Arbeitgeber darf kein zusätzliches Attest fordern. Die normale Krankschreibung genügt auch dann.

Die Kontaktaufnahme während der Krankheit, etwa per Telefon oder E-Mail, ist allerdings nicht vollkommen verboten. Sie darf aber nur einen „angemessenen Umfang“ haben und es darf nur darum gehen, wie nach der Genesung gearbeitet wird. Der Arbeitgeber muss zudem ein berechtigtes Interesse haben, diese Abstimmung schon während der Krankheit vorzunehmen. Das ist etwa dann der Fall, wenn unklar ist, wie oder wo der Erkrankte nach Ende der Krankheit eingesetzt werden soll. Oder wenn das Unternehmen Vorbereitungen treffen muss, um den Beschäftigten wieder einzusetzen.

Auch gesunde Arbeitnehmer müssen übrigens an Personalgesprächen nur teilnehmen, wenn es dort um den Inhalt oder die Qualität ihrer Arbeit geht. Also darum, wie, wo und was gearbeitet werden soll. Keine Teilnahmepflicht besteht, wenn es um den Arbeitsvertrag gehen soll. Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber einen Änderungs- oder Aufhebungsvertrag anbieten will. In jedem Fall darf der Beschäftigte ein Mitglied des Betriebsrates zum Personalgespräch mitnehmen.

Woran man erkrankt ist, braucht man dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen. Fragt dieser nach, darf der Beschäftigte lügen. Das gilt auch für das so genannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).

Rechtsanwalt Damiano Valgolio vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten und ist Partner der <link http: dka-kanzlei.de external-link-new-window external link in new>Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte

 

Von: dv

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