JAV-Wahlen

Wann wird gewählt?

Das steht im Gesetz: Wahlzeitraum für die regelmäßigen JAV-Wahlen ist zwischen 1. Oktober und 30. November. Gewählt wird alle zwei Jahre.

Ausnahme: Wenn es eine vorgezogene Neuwahl gegeben hat oder die JAV zum ersten Mal außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums gewählt wurde, muss im Oktober/November nur dann erneut gewählt werden, wenn die JAV bereits länger als ein Jahr im Amt ist.

Wer darf wählen? (Aktives Wahlrecht)

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ein ausführliches Gutachten zum Wahlrecht bei der JAV-Wahl gibt es im Extranet der IG Metall.

Wer darf gewählt werden? (Passives Wahlrecht)

Wählbar sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.

Weiterführende Informationen zur JAV-Wahl:

Anlässlich der JAV-Wahlen hat die IG Metall im Extranet Sonderseiten zu diesem Thema eingerichtet. Hier findet Ihr alles, was Ihr braucht: Wer wählen und gewählt werden darf, wie die Wahl funktioniert, wie Kandidatensuche und Wahlen gestaltet werden können und wie Euch der digitale Wahlhelfer dabei unterstützt.

JAV-Wahlen im Extranet

 

 

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