Resolution unterzeichnen:

Komm, wir machen Tarif!

10.12.2019 | Das Thema Qualität in der Ausbildung ist ein Kernthema der IG Metall-Jugend. Daher hat der Jugendausschuss beim IG Metall-Vorstand eine Tarifresolution verabschiedet, die jeder/r unterschreiben kann – am Ende des Artikels steht, wie es geht.

Dual Studieren heißt auch: korrekt bezahlen

An der Schnittstelle von Hochschulen und Betrieben hat sich in den letzten Jahren das duale Studium als „hybrides“ Studienformat etabliert. Aktuelle Zahlen gehen bereits von über 100.000 dual Studierenden bundesweit aus. Mit ihnen existiert eine Gruppe an jungen Menschen in den Betrieben, deren Berufsausbildung, anders als bei den klassischen Auszubildenden, weder durch das Berufsbildungsgesetz (BBIG), noch durch Tarifverträge geregelt ist. Dies ist nicht mehr zeitgemäß.

Tarifliche Regelungen für dual Studierende
Stetig werden mehr dual Studierende Mitglied der IG Metall. Sie formulieren damit den Anspruch nach tarifpolitischen Regelungen. Es ist längst überfällig, auch für diese Kolleginnen und Kollegen gute tarifliche Regelungen zu erzielen. Dazu gehören neben den grundsätzlichen Ansprüchen wie der Vergütung, Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen, Freistellungsmöglichkeiten und Übernahme auch spezifische Anforderungen für dual Studierende – wie beispielsweise die Übernahme der Studiengebühren, der Verzicht auf Rückzahlungsklauseln oder Ausbildungspläne in den Betrieben.
Wir wollen eine echte Gleichstellung aller Formen des dualen Studiums mit der dualen Berufsausbildung. Deshalb wollen wir die dual Studierenden in den Geltungsbereich unserer Tarifverträge aufnehmen.

Faire Ausbildungsvergütung
Als IG Metall-Jugend setzen wir uns für faire Ausbildungsvergütungen für Auszubildende und auch dual Studierende ein. Mietkosten steigen und das Leben wird teurer. Bei dual Studierenden kommen oft noch Studien- und Semestergebühren dazu. Deshalb möchten wir eine deutliche Steigerung der Ausbildungsvergütungen für Auszubildende und dual Studierende erreichen.

Lehr- und Lernmittel
Die Lernmittelfreiheit ist für alle umfassend und absolut sicherzustellen. Dazu gehört die Übernahme der Kosten ganz klassischer Lernmittel wie beispielsweise Tabellenbücher, Berufsschulbücher oder Bücher für das Studium. Außerdem müssen in der betrieblichen Ausbildung zeitgemäße Lernmittel verwendet werden. Deshalb gehört auch die Übernahme der Kosten für moderne Lernmittel wie beispielsweise Tablets und die dazuzugehörige Software dazu.
All diese Kosten sowie die Semestergebühren sollen vom ausbildenden Arbeitgeber getragen werden. 

Fahrtkosten und Wohngeld
Junge Menschen sind oft gezwungen, für ihren Studiums- oder Ausbildungsplatz weite Strecken zurückzulegen oder gar den Wohnort zu wechseln. Dadurch entstehen hohe Mehrbelastungen für Auszubildende und dual Studierende. Diese Belastungen sind in Form von einer Übernahme der Fahrtkosten durch den ausbildenden Arbeitgeber zu tragen. Das heißt für uns konkret: Künftig sollen die Fahrtkosten für Auszubildende und dual Studierende zwischen Ausbildungsort und Schulort vom ausbildenden Arbeitgeber übernommen werden. Dies soll unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel auf Basis von ÖPNV Ausbildungs-/Studierendentarifen oder Semestertickets erfolgen. Wahlweise kann auch ein pauschaler Wohnkostenzuschuss gewährt werden.

Hier geht's zur Resolution.

 

 

Von: IG Metall-Jugend beim Vorstand

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