Wenn einem Beschäftigten eine andere Tätigkeit zugewiesen wird, spricht man von einer „sachlichen Versetzung“. Aber muss man alle neuen Arbeiten übernehmen, die einem der Chef zuweist? Damiano Valgolio von der dka Kanzlei Rechtsanwälte Fachanwälte erklärt die Feinheiten.
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