Elektrohandwerk

Im Handwerksausschuss werden die Themen des Elektrohandwerks beraten. Außerdem besteht eine Tarifkommission, die Verhandlungen mit dem Landesinnungsverband Elektrotechnische Handwerke Berlin/ Brandenburg führt. In der zentralen Tarifkommission zum Mindestlohn für das Elektrohandwerk wirkt die Berliner Geschäftsstelle mit.

Tarifsituation im Berliner Elektrohandwerk

1998 wurden alle Tarifverträge gegenüber der IG Metall durch den Fachverband Elektrotechnische Handwerke Berlin/ Brandenburg und der Elektro-Innung Berlin gekündigt. Eine Besonderheit im Elektrohandwerk besteht darin, dass einige Tarifverträge (zum Beispiel Sonderzahlungen, Urlaub und zusätzliches Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen) als allgemeinverbindlich erklärt waren. Somit wirken für alle gewerblichen Beschäftigten der Branche die gekündigten Tarifverträge nach. Sie sind weiterhin wirksam, sofern ein Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung der Tarifverträge bereits (im Betrieb) beschäftigt war und keine Änderung seines Arbeitsvertrages stattgefunden hat.

Der Landesinnungsverband Elektrotechnische Handwerke Berlin/ Brandenburg schloss in der Folgezeit Tarifverträge mit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM). Diese Tarifverträge beinhalten zum Teil erhebliche Verschlechterungen, die unser Berliner Branchenausschuss in einer Info-Reihe kritisierte.

Mit dem Landesinnungsverband konnte die IG Metall in Sachen Entgelttarifvertrag 2011 erstmals wieder ein Tarifvertrag abschließen. Dieser trat am 1. Juli 2012 in Kraft und wurde für allgemeinverbindlich erklärt. Seitdem konnte der Entgelttarifvertrag stets neu verhandelt werden.

2013 wurde eine Übernahme nach der Ausbildung vereinbart. Aktuell sind auch Urlaubsdauer und die Einstiege in ein zusätzliches Urlaubsgeld und ein Weihnachtsgeld für alle Auszubildenden in der betrieblichen Ausbildung vereinbart.

Die IGM-Geschäftsstelle informiert gern über die aktuellen tariflichen Regelungen auf Anfrage.

Unsere Social Media Kanäle