37.000 Betriebe in Berlin und Brandenburg melden Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld jetzt auf 80 Prozent anheben

31.03.2020 | Rund 37.000 Betriebe in Berlin und Brandenburg haben Kurzarbeit angezeigt. Weil in beiden Bundesländern die Einkommen unter dem Bundesdurchschnitt liegen, ist es wichtig, dass der Satz von 60 bzw. 67 Prozent mindestens auf 80 Prozent erhöht wird, fordert der DGB Berlin-Brandenburg.

Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg (c) Lilli Zylka

Rund 37.000 Betriebe in Berlin und Brandenburg haben vorübergehend Kurzarbeit angezeigt. Die Zahl der betroffenen Beschäftigten wird sehr vorsichtig geschätzt in Berlin wie Brandenburg jeweils über 100.000 liegen. Diese enorme Zahl zeigt die starken Auswirkungen der Corona-Krise auf das Arbeitsleben. "Gleichzeitig ist sie ein gutes Zeichen, dass Beschäftigung in der Region gesichert wird und nicht etwa kurzsichtig entlassen wird. Kurzarbeit hilft Betrieben und Beschäftigten, Einbrüche zu überbrücken und Kündigungen zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld ist ein Rechtsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung. Es ist darum gut, dass dieses Instrument genutzt wird, sagt Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg.

Gerade angesichts der im Bundesvergleich unterdurchschnittlichen Einkommen und einem ausgeprägten Niedriglohnsektor in der Region gilt es aber auch, Beschäftigte vor sozialen Problemen zu bewahren. Arbeitgeber und Bundesgesetzgeber sind gefragt, ein Kurzarbeitergeld von mindestens 80 Prozent vom Netto zu garantieren. Die geltenden Sätze von 60 beziehungsweise 67 Prozent Kurzarbeitergeld bedeuten für viele Beschäftigte Einkünfte unterhalb der Armutsschwelle.

In vielen Branchen sind bereits Tarifverträge abgeschlossen worden, um das Kurzarbeitergeld aufzustocken, in weiteren wird aktuell verhandelt. "Wir erwarten, dass jetzt mehr Arbeitgeber mit ihren Verbänden mit den Gewerkschaften tarifliche Regeln für ein höheres Kurzarbeitergeld vereinbaren. Der Gesetzgeber muss hier für Verbindlichkeit sorgen. Die Arbeitgeber bekommen die Sozialversicherungsbeiträge komplett erstattet, auch die Arbeitnehmerbeiträge. Diese 20 Prozent gehören den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern!  Sie müssen dazu genutzt werden, die Nettoentgelte auf mindestens 80 Prozent aufzustocken“, fügt Hoßbach hinzu.

 

Von: DGB

Unsere Social Media Kanäle