Der Mitgliederservice ist für alle Angelegenheiten rund um die Mitgliedschaft zuständig. Hier können alle Beitragsanfragen und -änderungen erfolgen.
Die Kolleginnen sind für Sie in folgenden Sprechzeiten direkt oder telefonisch erreichbar:
Mitarbeiterinnen:
Die aktuellen monatlichen Beitragssätze können Sie hier als pdf abrufen.
Beitragsbestätigung für das Finanzamt: Der Kontoauszug der Bank genügt.
Der Gewerkschaftsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Ihn bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben hat aber nur einen Sinn, wenn die jährliche Werbungskosten-Pauschale von 1.023,00 € überschritten wird.
Wir weisen auf zwei Möglichkeiten hin, die Beiträge dem Finanzamt nachzuweisen: