Beratung und Service

Mitglieder-Service

Der Mitgliederservice ist für alle Angelegenheiten rund um die Mitgliedschaft zuständig. Hier können alle Beitragsanfragen und -änderungen erfolgen.

Die Kolleginnen sind für Sie in folgenden Sprechzeiten direkt oder telefonisch erreichbar:

  • Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr,
  • Mittwoch 8:30 - 16:00 Uhr und
  • Freitag 8:30 -12:30 Uhr.

Mitarbeiterinnen:

Sonderinformationen

Die aktuellen monatlichen Beitragssätze können Sie hier als pdf abrufen.

Beitragsbestätigung für das Finanzamt: Der Kontoauszug der Bank genügt.

Der Gewerkschaftsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Ihn bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben hat aber nur einen Sinn, wenn die jährliche Werbungskosten-Pauschale von 1.023,00 € überschritten wird.

Wir weisen auf zwei Möglichkeiten hin, die Beiträge dem Finanzamt nachzuweisen:

  • Bank- und Kontoauszug. Dieser Nachweis wird vom Finanzamt anerkannt.
  • Falls dieser Nachweis des Mitgliedsbeitrags nicht anerkannt wird und mehr als 1.023,00 € Werbungskosten geltend gemacht werden können, stellen wir ab Mitte Januar auf Wunsch eine Beitragsbescheinigung für das jeweils vergangene Jahr aus.

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