JAV-Sitzung:
In der regelmässig stattfindenden JAV-Sitzung kommen alle Jugend- und AuszubildendenvertreterInnen zusammen, um anfallende Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden.
Betriebsbegehung:
Die JAV hat jederzeit das Recht, Azubis während der Ausbildungszeit aufzusuchen. Natürlich haben auch die Azubis das Recht, jederzeit (während der Ausbildungszeit) und ohne Angabe von Gründen die JAV oder den Betriebsrat aufzusuchen.
Sprechstunden:
In Sprechstunden besteht die Möglichkeit, die JAV zu einem festgelegten Termin während der Arbeitszeit anzutreffen.
Jugend- und Auszubildendenversammlungen:
Sie finden bis zu vier mal im Jahr statt. Dort wird über die Arbeit der JAV informiert und miteinander über aktuelle Themen diskutiert.
Zwar muss eine JAV nicht unbedingt aus ausgebildeten Projektmanagerinnen und Juristen bestehen, aber man sollte wissen, wie man an ein Thema systematisch herangeht und auf welche rechtlichen Grundlagen man sich dabei stützen kann.
Aus diesem Grund ist es jedem neu gewählten JAV-Mitglied angeraten, zu Beginn seiner ersten Amtszeit ein JAV I - Seminar zu besuchen. Daran anschließend findet das JAV II - Seminar statt, das weiterführende Informationen für die JAV anbietet.
Mehr Informationen zu den Seminaren findet ihr hier.