Besser mit Tarifvertrag

Tarifverträge schützen vor Willkür und sorgen dafür, dass nicht jeder seine Arbeitsbedingungen ständig selbst verhandeln muss. Sie schaffen rechtsverbindliche Ansprüche für alle Mitglieder der IG Metall.

Tarifverträge regeln und gestalten...

  • die Einkommenshöhe und die Ausbildungsvergütung,
  • die Kriterien der Entgeltgruppen sowie die Entgeltart,
  • die Arbeitsstunden pro Woche,
  • die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage,
  • den Urlaubsanspruch und das zusätzliche Urlaubsgeld,
  • die Zuschläge für Überstunden, für Schicht- und Wochenendarbeit,
  • die betrieblichen Sonderzahlungen (zum Beispiel das Weihnachtsgeld),
  • den Erhalt von altersvorsorgewirksamen Leistungen,
  • Bestimmungen zur Beschäftigungssicherung,
  • Regelungen zur Übernahme Ausgebildeter,
  • Qualifizierungsmaßnahmen,
  • Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und vieles mehr.

Funktionen des Tarifvertrags

  • Schutzfunktion:
    der Tarifvertrag regelt Mindeststandards
  • Gestaltungsfunktion:
    Tarifverträge sind nicht starr. Den Tarif- und Betriebsparteien wird ermöglicht, die Arbeitsbedingungen zu gestalten.
  • Produktivfunktion:
    Unsere Tarifverträge fördern Produktinnovationen sowie nachhaltige Prozesse und helfen, kurzsichtige Kostensenkungsmaßnahmen zu Lasten der Beschäftigten abzuwehren.
  • Stabilisierungsfunktion:
    In wirtschaftlichen Krisen helfen Tarifverträge, einseitige Senkung der Entgelte oder Erhöhung der Arbeitszeiten zu verhindern.
  • Ordnungsfunktion:
    Die Tarifbindung schiebt dem Lohndumping aus angeblichen "Wettbewerbsgründen" einen Riegel vor, weil für alle Unternehmen die gleichen Bedingungen gelten. Mehr Mitbestimmung und Beteiligung der Belegschaften sichert die Arbeitsplätze und verbessert die Arbeitsbedingungen.

Warum Tarifverträge so wichtig sind

  mit Tarifvertrag nach Gesetz
Arbeitszeit pro Woche 35 Stunden (M+E West), 38 Stunden (M+E Ost) 48 Stunden
Arbeitswoche Montag bis Freitag Mo. bis Sa.
Urlaub 30 Tage (6 Wochen) 24 Tage (4 Wochen)
Urlaubsgeld 50% pro Urlaubstag, Insgesamt zirka 70% eines Monatsentgelts gibt es nicht
Weihnachtsgeld (Sonderzahlung bis zu 60 %) gibt es nicht
Schichtzuschläge 25 % Nachtschicht, 50% Sonntagsschicht, bis 150% an Feiertagen gibt es nicht
Überstundenzuschläge 25 bis 50% gibt es nicht
Vermögenswirksame Leistungen geregelt gibt es nicht
Kündigungsschutz für Ältere ab dem 50. oder 55. Lebensjahr gibt es nicht
Übernahmeanspruch für Ausgelernte unbefristet gibt es nicht
Zuschläge/Übernahme für Leiharbeitnehmer bis zu 50 % Zuschläge/Übernahme ab 24 Monaten gibt es nicht
Bezahlte Freistellung/private Gründe geregelt gibt es nicht
Entgelterhöhung wird jährlich verhandelt gibt es nicht

Was Tarife bringen

Beschäftigten mit Tarifvertrag ging es in den vergangenen zehn Jahren besser. Trotz steigender Preise hatten sie unterm Strich noch 6,7 Prozent mehr Geld als vorher. Wer dagegen nicht durch einen Tarifvertrag abgesichert war, musste wegen der Inflation Abstriche von 4,0 Prozent hinnehmen.

Was tun - in "tariffreien Zonen"?

Erste Maßnahme: Kontakt zur IG Metall vor Ort aufnehmen und einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Die IG Metall unterstützt dabei, das Thema Tarifvertrag für die betriebliche Situation aufzubereiten.

Mehr Informationen zum Thema Tarifvertrag finden sie auch hier

Perspektive Tarifvertrag - Gemeinsam für gute Arbeit

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