Tarifverträge schützen vor Willkür und sorgen dafür, dass nicht jeder seine Arbeitsbedingungen ständig selbst verhandeln muss. Sie schaffen rechtsverbindliche Ansprüche für alle Mitglieder der IG Metall.
mit Tarifvertrag | nach Gesetz | |
---|---|---|
Arbeitszeit pro Woche | 35 Stunden (M+E West), 38 Stunden (M+E Ost) | 48 Stunden |
Arbeitswoche | Montag bis Freitag | Mo. bis Sa. |
Urlaub | 30 Tage (6 Wochen) | 24 Tage (4 Wochen) |
Urlaubsgeld | 50% pro Urlaubstag, Insgesamt zirka 70% eines Monatsentgelts | gibt es nicht |
Weihnachtsgeld | (Sonderzahlung bis zu 60 %) | gibt es nicht |
Schichtzuschläge | 25 % Nachtschicht, 50% Sonntagsschicht, bis 150% an Feiertagen | gibt es nicht |
Überstundenzuschläge | 25 bis 50% | gibt es nicht |
Vermögenswirksame Leistungen | geregelt | gibt es nicht |
Kündigungsschutz für Ältere | ab dem 50. oder 55. Lebensjahr | gibt es nicht |
Übernahmeanspruch | für Ausgelernte unbefristet | gibt es nicht |
Zuschläge/Übernahme für Leiharbeitnehmer | bis zu 50 % Zuschläge/Übernahme ab 24 Monaten | gibt es nicht |
Bezahlte Freistellung/private Gründe | geregelt | gibt es nicht |
Entgelterhöhung | wird jährlich verhandelt | gibt es nicht |
Beschäftigten mit Tarifvertrag ging es in den vergangenen zehn Jahren besser. Trotz steigender Preise hatten sie unterm Strich noch 6,7 Prozent mehr Geld als vorher. Wer dagegen nicht durch einen Tarifvertrag abgesichert war, musste wegen der Inflation Abstriche von 4,0 Prozent hinnehmen.
Erste Maßnahme: Kontakt zur IG Metall vor Ort aufnehmen und einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren. Die IG Metall unterstützt dabei, das Thema Tarifvertrag für die betriebliche Situation aufzubereiten.