Damit Auszubildende, junge Arbeitnehmer und JAV-Mitglieder an den Seminaren teilnehmen können, müssen sie von der Arbeit freigestellt werden. Dafür gibt es – je nach Seminar und Funktion der Teilnehmer/innen - unterschiedliche Freistellungsregelungen:
Grundsätzliches:
Bildungsurlaub bedeutet Freistellung von der Arbeit, um sich in dazu anerkannten Veranstaltungen politisch oder beruflich weiterzubilden. Auszubildende haben lediglich das Recht auf politische Bildung, denn berufliches Wissen muss ja während der eigentlichen Ausbildung vermittelt werden. Während der Zeit des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn bzw. die Ausbildungsvergütung weiter.
Anspruchsvoraussetzungen:
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub haben alle Arbeitnehmer/innen (dazu zählen auch Auszubildende), soweit sie mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind. Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr erhälst du 10 Tage Bildungsurlaub im Jahr. Bist du 25 Jahre oder älter, hast du Anspruch auf 5 Tage/Jahr oder auf 10 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Beantragung von Bildungsurlaub:
Die Beantragung des Bildungsurlaubs muss so schnell wie möglich, mindestens aber 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs beim Arbeitgeber erfolgen. Wie gehe ich konkret vor:
Wenn der Arbeitgeber Stress macht:
Will der Arbeitgeber dem Bildungsurlaub ablehnen, so muß er dies innerhalb von 14 Tagen nach der Mitteilung an ihn unter Darlegung der Gründe schriftlich mitteilen. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer/innen, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. In diesen Fällen ist der Bildungsurlaub innerhalb eines Jahres nach Antragstellung bevorzugt zu gewähren.
Um es noch einmal deutlich herauszustellen: Der Arbeitgeber hat den Bildungsurlaub nicht zu „genehmigen“, er kann ihn nur in wenigen Ausnahmefällen ablehnen. Und: Die Auszubildenden entscheiden bei politischer Weiterbildung ganz allein, welches als Bildungsurlaub anerkannte Seminar sie besuchen wollen.
Obwohl auch den Arbeitgebern an qualifizierteren und bewußteren Beschäftigten gelegen sein sollte, wissen wir dass viele Arbeitgeber dem Bildungsurlaub ablehnend gegenüberstehen und deshalb Schwierigkeiten bereiten. Wenn dann vielleicht noch die Sorge um die Übernahme hinzukommt, überlegt man vielleicht doch, auf den Bildungsurlaub zu verzichten. Das Bildungsurlaubsgesetz sagt hierzu eindeutig, dass den Beschäftigten aus der Inanspruchnahme von Bildungsurlaub keine Nachteile entstehen dürfen. Man sollte also auf sein Recht nicht verzichten und notfalls mit Hilfe des Betriebsrates und der Gewerkschaft sein Recht suchen.
Wichtig ist dabei auch: Alles was im Seminar unter den Teilnehmer/innen und Teamer/innen besprochen wird, bleibt auch im Seminar. Weder der Arbeitgeber, der Ausbilder oder sonst wer erfährt, was im Seminar von wem gesagt wurde. Hier gilt der absolute Vertrauensschutz für die Teilnehmer/innen.
Grundsätzliches:
Für Seminare die Kenntnisse vermitteln, welche unmittelbar für die JAV-Arbeit erforderlich sind, muss der Betrieb die ordentlichen JAV-Mitglieder nach § 37 (6) BetrVG unbegrenzt freistellen. Dazu gehören insbesondere die JAV-Seminare (Grundlagen- und Aufbauseminare). Der Betrieb muss in diesem Fall das Entgelt bzw. die Ausbildungsvergütung weiterzahlen und auch die Fahrtkosten sowie die Kosten für das Seminar übernehmen.
Für Seminare, die die JAV-Mitglieder besuchen wollen, um sich zusätzliches Wissen für ihre JAV-Arbeit anzueignen, gibt es die Möglichkeit der Freistellung nach § 37 (7) BetrVG. Hiernach steht jedem JAV-Mitglied innerhalb der zweijährigen Amtsperiode ein zusätzlicher Bildungsanspruch von insgesamt drei Wochen, innerhalb der ersten Wahlperiode sogar von vier Wochen zu. In diesem Falle muss der Betrieb die Vergütung weiterzahlen, nicht aber die Fahrt- und Seminarkosten. Letztere werden dann für ihre Mitglieder durch die IG Metall getragen.
Die Vorgehensweise ist folgende:
Wenn es zu diesem Verfahren Nachfragen gibt oder Probleme auftauchen sollten, dann bitte bei „Arbeit und Leben“ im IG Metall-Haus melden. Wir versuchen gerne, bei der Lösung von Problemen und offenen Fragen weiter zu helfen.
Grundsätzliches:
Die IG Metall bietet auch Seminare an, für die es keine Freistellung nach dem Berliner Bildungsurlaubsgesetz oder nach dem Betriebsverfassungesetz gibt. In diesen Fällen kommt – soweit dies ausdrücklich so angegeben ist – die sogenannte „IG Metall-Regelung“ zur Anwendung.
Diese Regelung besagt, dass Mitglieder der IG Metall in diesen Fällen eine Verdienstausfallentschädigung nach den Richtlinien der IG Metall erhalten. Voraussetzung ist dafür jedoch:
Zwei Möglichkeiten sind hierbei vorgesehen:
Verfahren:
Bei konkreten Fragen zur IG Metall-Regelung kann man sich jederzeit an die IG Metall-Geschäftsstelle wenden.