24.11.2025 | Der Winter kehrt in vielen Regionen ein – und sorgt mancherorts für Chaos. Eis und Schnee können sich auch auf den Weg zur Arbeit auswirken. Gewerkschaftsjurist Dr. Till Bender erklärt, was Beschäftigte beachten müssen. Grundsätzlich gilt, dass es Sache des Arbeitnehmers ist, wie er zur Arbeit kommt. Er schuldet pünktliches Erscheinen. Man spricht insofern auch davon, dass die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Wegerisiko trägt.