01.09.2014 | Berlin - Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist Ansprechpartner und Stimme der Jugendlichen und Azubis im Betrieb. Im Herbst könnt Ihr wieder entscheiden, wer Eure Interessen künftig vertreten soll. Und Ihr könnt selbst kandidieren. Macht mit.
Die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist eine wichtige Sache. Denn Ihr als junge Beschäftigte habt spezielle Interessen - wie beispielsweise die Übernahme nach der Ausbildung. Bei der Wahl bestimmt Ihr, wer Eure Interessen und Rechte in den nächsten zwei Jahren gegenüber der Betriebsleitung vertritt und Euer Ansprechpartner bei Problemen ist. Ihr wählt dabei nicht irgendwen - sondern junge Beschäftigte und Azubis wie Euch, Eure Vertreter aus Eurer Mitte.
Die JAV-Wahlen finden im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. November statt. Als Wahlzeitraum empfehlen wir die Kalenderwoche (KW) 47 vom 17. bis 21. November 2014.
Schulung des JAV-Wahlvorstandes:
Zur Unterstützung bei der Planung, Organisation und Durchführung der JAV-Wahlen führt die IG Metall Berlin in Kooperation mit Arbeit und Leben im IG Metall-Haus am <link http: www.berlin.arbeitundleben.de igm bildungsprogramm veranstaltungen detail die-jav-wahlen-20142014-09-10-09-00nr214-010-1195.html external-link-new-window externen link in neuem>10. September und am <link http: www.berlin.arbeitundleben.de igm bildungsprogramm veranstaltungen detail die-jav-wahlen-20142014-09-25-09-00nr214-011-1194.html external-link-new-window externen link in neuem>25. September jeweils eine eintägige Schulung für JAV-Wahlvorstände durch. Die Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt hier nach § 37 (6) BetrVG i.V.m. § 65 (1) BetrVG durch ordnungsgemäßen Beschluss des JAV-Wahlvorstandes. Die Teilnehmergebühr hat der Arbeitgeber zu tragen.
Veranstaltung für JAV-Kandidatinnen und Kandidaten:
Um interessierten Azubis und möglichen Kandidatinnen und Kandidaten einen Einblick in die Tätigkeit und Praxis engagierter „JAVis“ zu ermöglichen, führt der Jugendbereich der IG Metall Berlin am 24. September 2014 um 16:00 Uhr im IG Metall-Haus eine Veranstaltung „JAV-Wahlen 2014 – Engagierte JAVis gesucht!“ durch. Ihr seid herzlich eingeladen!
Die Stimme der Jungen
Die JAV ist Euer eigenes Gremium. Sie organisiert Versammlungen für alle Jugendlichen und Auszubildenden. So könnt ihr Euch gemeinsam austauschen und besprechen, was ansteht. Die JAV bietet regelmäßige Sprechstunden für Euch an und hält den Kontakt zum Betriebsrat. So kann sie dafür sorgen, dass Eure Interessen berücksichtigt und umgesetzt werden.
Auch Du kannst Deine Zukunft mitbestimmen - indem du wählen gehst oder sogar selbst für die JAV kandidierst. Wenn du Dich zur Wahl aufstellen lassen möchtest, wende Dich an Deine JAV, Deinen Betriebsrat oder an Constantin Borchelt, Jugendsekretär der IG Metall Berlin, Telefon 25387-106.
Rechtsgrundlage für JAV-Wahlen:
Entsprechend § 60 Abs. 1 BetrVG muss in Betrieben mit 5 oder mehr beschäftigten Arbeitnehmer/innen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt werden. Durch Beschluss des Betriebsrates wird ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand bestellt.
Solltet Ihr bereits eine JAV haben, die erst nach dem 30. September 2013 gewählt wurde, so entfällt eine JAV-Wahl in diesem Jahr.
Materialien zur JAV-Wahl:
Im Extratnet gibt es einen digitalen JAV-Wahlhelfer: <link http: www.extranet.igmetall.de jav-wahl>www.extranet.igmetall.de/jav-wahl
Hier findet sich auch ein ausführliches Handbuch zum Wahlhelfer. Auf Wunsch senden wir Euch gerne eine CD zu.
Schulung der gewählten neuen JAV-Mitglieder:
Bereits jetzt weisen wir auf das JAV-Grundlagenseminar (JAV I) hin, welches den neu gewählten JAV-Mitgliedern die formalen und rechtlichen Grundlagen sowie praktische Hilfestellungen für ihre JAV-Tätigkeit vermittelt:
· 18. bis 23. Januar 2015 (Stralsund)
· 22. bis 27. Februar 2015 (Stralsund)
· 08. bis 13. März 2015 (Stralsund)
· 22. bis 27. März 2015 (Stralsund)
Die Freistellung zum JAV I erfolgt nach § 37 Abs. 6 BetrVG i.V.m. § 65 Abs. 1 BetrVG; es bedarf hierzu eines entsprechenden Entsendebeschlusses durch den Betriebsrat.
Infos hierzu findet Ihr im <link file:482 download herunterladen der datei>Bildungsprogramm 2015 auf Seite 16
Ihr seid nicht allein
Wer für die JAV kandidiert, entscheidet sich, Verantwortung zu übernehmen und etwas für Azubis und Jugendliche tun. Die IG Metall Jugend unterstützt die JAV: Durch Beratung, Schulungen und Infomaterial zu allen praktischen und rechtlichen Fragen. Gemeinsam können wir unsere Interessen durchsetzen - im Betrieb, in der Branche und in der Gesellschaft: