Sozialplan - Interessenausgleich

Was ist eigentlich ein Sozialplan? Ein Interview mit Damiano Valgolio

10.09.2014 | Berlin - Erst im März wurde bei TE – ehemals Krone - in Zehlendorf ein sehr guter Sozialplan geschlossen, weil die Belegschaft sich gut organisiert hatte und mit der IG Metall gemeinsam öffentlichkeitswirksame Aktionen durchführte. Aber was ist eigentlich ein Sozialplan? Ein Interview mit Damiano Valgolio:

Foto: Christian von Polentz/ transitfoto.de

Wann werden Sozialpläne abgeschlossen?

Wenn Unternehmen so genannte Betriebsänderungen durchführen, die einen größeren Teil ihrer Beschäftigten betreffen, sind sie zum Abschluss eines Sozialplans verpflichtet. „Betriebsänderungen“ sind schwerwiegende Veränderungen, etwa die Schließung eines Betriebsteils, die Verlagerung an einen anderen Standort oder die Umstellung der Produktion. Oft führt dies zu Entlassungen oder zu anderen Nachteilen für die Arbeitnehmer. Diese sollen mit dem Sozialplan ausgeglichen oder abgemildert werden.

Dann gibt es automatisch einen Sozialplan?

Nein, der Sozialplan muss vom Betriebsrat ausgehandelt werden. Ohne Betriebsrat: Kein Sozialplan. Dann kann ein Unternehmen selbst Massenentlassungen durchführen, ohne die Nachteile ausgleichen zu müssen.

Ist ein Sozialplan immer auch ein Interessenausgleich, oft werden beide Begriffe zusammen genannt?

Nein, die so genannten Verhandlungen zum Interessenausgleich finden statt, bevor Betriebsrat und Unternehmen den Sozialplan abschließen. Dabei geht es um die geplante Veränderung selbst, etwa die Betriebsschließung. Der Betriebsrat kann Alternativvorschläge machen, beispielsweise den Arbeitgeber überzeugen, dass es wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten gibt. Leider sitzt dieser am längeren Hebel. Er muss sich die Vorschläge nur anhören, am Ende kann er seine Pläne umsetzten, egal wie unvernünftig sie sind. Deshalb ist in dieser Phase der gewerkschaftliche und öffentliche Druck entscheidend. Nur gut organisierte Belegschaften können wirklich im Interessenausgleich etwas erreichen. Das wirkt sich in der Regel auch auf den Sozialplan aus: Je höher der Druck auf das Unternehmen, desto besser ist der Sozialplan und etwa die Abfindungen.

Stichwort Abfindungen: Gibt es die immer bei Sozialplänen?

Zumindest wenn es zu Entlassungen kommt, können fast immer Abfindungen durchgesetzt werden. Der Sozialplan soll die Nachteile für die betroffenen Beschäftigten ausgleichen. Wenn also Arbeitnehmer durch die Betriebsänderung umziehen müssen oder herabgruppiert werden, kann der Sozialplan auch Umzugsbeihilfe vorsehen oder Aufstockungszahlungen. Leider berufen die Unternehmen sich oft mit Erfolg darauf, dass sie nicht genügend Geld haben. Deshalb sind die Nachteile für die betroffenen Arbeitnehmer oft größer als der Ausgleich durch den Sozialplan.

Klingt kompliziert. Müssen die Betriebsräte Interessenausgleich und Sozialplan alleine aushandeln?

Nein, sie dürfen Rechtsanwälte und andere Sachverständige hinzuziehen, etwa Betriebswirte. Das sollten sie auch auf jeden Fall tun, weil es für die Betroffenen um viel geht.

Kann eine Kündigungsschutzklage erhoben werden, obwohl es einen Interessenausgleich oder Sozialplan gibt?

Ja, jeder Arbeitnehmer kann auch individuell gegen eine Kündigung vorgehen. Denn dass ein Sozialplan vorliegt, bedeutet nicht, dass das Unternehmen wirklich nur die zulässigen Kündigungen ausgesprochen hat oder die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Oft kann durch eine Kündigungsschutzklage auch die Sozialplan-Abfindung noch erhöht werden.

Ratsam ist immer, sich gut beraten zu lassen. IG Metall-Mitglieder können sich hier für einen Termin bei der <link http: www.igmetall-berlin.de ig-metall-berlin beratung-service-bildung rechtsberatung external-link-new-window externen link in neuem>Rechtsberatung geben lassen. (link einfügen)

Damiano Valgolio, Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte

Rechtsanwalt Damiano Valgolio aus der Kanzlei dka Rechtsanwälte | Fachanwälte vertritt Arbeitnehmer und Betriebsräte. Er ist seit 2012 im Team der Rechtsberatung für die IG Metall Berlin tätig. Die Kanzlei dka | Rechtsanwälte und Fachanwälte - ein Zusammenschluss von 16 Rechts- und Fachanwälten und -anwältinnen, die in den Themengebieten Arbeitsrecht, Sozialrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht spezialisiert sind. Diese Kanzlei vertritt im Arbeitsrecht ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Interessenvertretungen (Betriebs- und Personalräte, Mitarbeitervertretungen im kirchlichen Bereich) und Gewerkschaften.

Von: aw/dv

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