26.05.2021 | Auszubildende im Tischlerhandwerk haben ihre Kolleg*innen zur Qualität ihrer Ausbildung gefragt und dabei Überraschendes herausbekommen. Weniger überraschend war, dass die Vergütung hinten und vorne nicht reicht. Die Ergebnisse sind ein deutliches Signal an die Arbeitgeber, hier rechtzeitig nachzusteuern und tarifliche Vereinbarungen mit der IG Metall zu treffen!
Was sind unsere Wünsche an eine moderne zukunftsfeste Berufsausbildung? Und wie sehen das andere Auszubildende? Diese Fragen stellten sich einige Metaller*innen unter den Auszubildenden im Berliner Tischlerhandwerk. Dabei beließen sie es allerdings nicht, sondern starteten im Herbst 2020 eine Befragung unter den Auszubildenden an der Max-Bill-Schule. Trotz erschwerter Corona-Bedingungen antworteten 176 Auszubildende. Ihre Ergebnisse liegen nun vor.
Bei der Qualität ist viel Luft nach oben
„Die Auszubildenden wollen eine bessere Ausbildung und möchten diese gerne mitgestallten“, sagt Michael Wolf, im IG Metall-Bezirk Berlin, Brandenburg, Sachsen zuständig für das Projekt Berufsschularbeit. Zwei Drittel sehen bei ihrer Ausbildung Verbesserungsbedarfe. Das Überraschende: Siebzig Prozent der Befragten wäre für eine modernisierte Ausbildung bereit, die Ausbildungszeit um ein halbes Jahr zu verlängern. Zudem wünscht sich eine deutliche Mehrheit, andere Betriebe über einen Azubitausch kennenlernen zu können.
Die Befragten sehen bei der Ausbildungsqualität noch Luft nach oben. Ausbildungsinhalte an moderner CNC-Technik sind die Ausnahme. Der Ausbildungsrahmenplan liegt nur knapp in der Hälfte der Fälle vor.
Nachbesserungen bei der Vergütung
Nicht unerwartet fehlt es weiterhin an einer ausreichenden Ausbildungsvergütung. Denn die reicht hinten und vorne nicht. „Viele Auszubildende sind auf finanzielle Zuschüsse von Eltern oder Ämtern angewiesen. Für ein ausreichendes Einkommen sollten die Tarifverträge zwischen IG Metall und Tischlerinnung die Richtung vorgeben“, fordert Anna, Tischler-Auszubildende und eine der Initiatorinnen der Umfrage.
Die Befragten votieren fast einstimmig für eine Allgemeinverbindlichkeit, was bedeutet, dass der Tarifvertrag im Tischlerhandwerk auch für Betriebe gilt, die nicht in der Tischlerinnung organisiert sind. Eine Allgemeinverbindlichkeit kann der Senat erklären, sofern die Vertragsparteien – die IG Metall und die Tischlerinnung – gemeinsam einen Antrag dazu stellen.