15.10.2021 | Corona hat dem Homeoffice den Weg bereitet. Die Mehrheit der Beschäftigten wünscht sich inzwischen eine Mischung aus Homeoffice und Arbeit im Betrieb. Diese Entwicklung stellt Betriebsräte, Vertrauensleute und Gewerkschaften vor große Herausforderungen, denn mit der Entwicklung gehen Chancen und Schattenseiten einher. Darüber wollen wir auf unserer Fachtagung Mitbestimmung Digital?! am 23. November 2021 mit Betriebsräten, Auszubildendenvertreterinnen und Schwerbehindertenvertreter*innen diskutieren. Ihr könnt dabei sein.
Gemeinsam mit Euch wollen wir am 23.11.2021 über die Möglichkeiten und Schattenseiten der Mitbestimmung hinsichtlich mobiler Arbeit und Homeoffice diskutieren. Wofür steht die Begeisterung vieler Beschäftigter, ihre Arbeit in privater Umgebung zu erbringen? Der Betrieb bleibt ein sozialer Ort, an dem täglich um Arbeits- und Leistungsbedingungen gerungen wird. Beschäftigte, Vertrauensleute und Betriebsräte suchen nach kollektiven Verbesserungen Verbesserungen und finden Lösungen. Wie ist dieser Prozess, der auf Kennen, Gespräche und Handeln beruht, in Zukunft zu meistern, wenn ein Teil der Belegschaft nur noch zeitweise im Betrieb ist? Wie müssen wir im Betrieb und als IG Metall zukünftig arbeiten, damit solidarisches Handeln und Durchsetzungskraft erhalten und ausgebaut werden?
Klar ist: Betriebsräte, Vertrauensleute und Gewerkschaften stehen mit der vermehrten mobilen Arbeit und den Beschäftigten im Homeoffice vor neuen Herausforderungen. Erreichbarkeit der Beschäftigten, Mobilisierung und Organisierung werden schwieriger. Auch wenn ein gemeinsamer Arbeitsort wichtig bleibt, stellen sich Betriebsräte und Gewerkschaften in ihrem Alltag, der auf Kommunikation, Kooperation und Solidarität beruht, auf die mobil arbeitenden Beschäftigten ein. Während der Pandemie haben viele Kolleg*innen positive Erfahrungen mit digitalen Kommunikations- und Beteiligungsformaten gemacht, aber auch die Grenzen zu spüren bekommen.
Darüber hinaus wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen ausloten. Welche Antworten gibt der Gesetzgeber, beispielsweise zu virtuellen oder hybriden BR-Sitzungen, Betriebsversammlungen oder Kommunikation mit den Beschäftigten? Wie sind die Betriebsratswahlen 2022 durchzuführen, wenn ein Großteil der Belegschaft weiterhin in Homeoffice oder mobil arbeiten sollte? Und: Welche Gewerkschaftsrechte haben bzw. brauchen wir, um mit den Beschäftigten zu kommunizieren und sie mit euch zu mobilisieren (zum Beispiel virtueller Zugang zum Betrieb, Nutzung von betrieblichem Intranet).
Die Fachtagung wendet sich an Betriebsrät*innen, Jugend und Auszubildendenvertreter*innen und Schwerbehindertenvertreter*innen. Die Teilnahme erfolgt mit Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 179 Abs. 4 SGB IX und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber Für IG Metall-Vertrauensleute übernimmt die IG Metall die Kosten. Wir führen die Veranstaltung unter den aktuellen Hygienebestimmungen (Corona-Regeln) nach 2G durch.
Die Fachtagung findet am 23.11.2021 im IG Metall-Haus, Alwin-Brandes-Saal von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr statt.
Das Programm mit weiteren Informationen finden Interessierte im angehängten Dokument.