IG Metall-Jugend kritisiert:

Die BBiG-Novelle hüpft viel zu kurz

03.06.2019 | Das Berufsbildungsgesetz, kurz BBiG, regelt alle wichtigen Punkte der Berufsausbildung in Deutschland, das duale Studium aber nicht. Das CDU-geführte Bundesministerium für Bildung und Forschung hat nun einen Gesetzesentwurf für die Novellierung des BBIG vorgestellt. Dieser enthält aus Sicht von Auszubildenden, Dual-Studierenden und IG Metall-Jugend viele wichtige Punkte aber nicht und bereitet auch nicht auf die Berufsausbildung der Zukunft vor.

Eine gute Ausbildung funktioniert nur mit guten Rahmenbedingungen - die BBIG-Novelle berücksichtigt zu vieles leider nicht

Im Gesetzesentwurf ist zwar endlich eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung enthalten. Sie ist aber mit zu Beginn 515 Euro viel zu niedrig, um eine Ausbildung für junge Menschen attraktiv zu machen. Denn damit lässt sich kein auskömmliches Leben als Auszubildender finanzieren. Daher fordert die IG Metall-Jugend, dass sich die Mindestausbildungsvergütung am Durchschnitt der tariflich geregelten Ausbildungsvergütungen von 660 Euro im ersten Ausbildungsjahr orientieren soll.

Außerdem sollte im BBiG die 80 Prozent-Regelung festgeschrieben sein, nach der Auszubildende in nicht tarifgebundenen Unternehmen mindestens 80 Prozent der in der Branche herrschenden tariflichen Ausbildungsvergütung erhalten müssen. Als Metall-Jugend wollen wir, dass die Mindestausbildungsvergütung ausnahmslos für alle Azubis gilt, die weniger als die durchschnittliche Ausbildungsvergütung bekommen. 

Es gibt weitere Forderungen unsererseits, die der Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt. Ein zentraler Punkt ist die Erweiterung des Geltungsbereichs des BBiG auf Dual-Studierende.

Hierzu muss man wissen, dass das duale Studium bisher keinen rechtlichen Rahmen hat. Es ist nirgendwo definiert und damit de facto ein rechtsfreier Raum mit vielerlei negativen Auswirkungen auf Dual-Studierende. Sie sind der Willkür ihres Arbeitgebers ausgesetzt, erhalten oft Praktikantenverträge und eine geringe Bezahlung. Es gibt keine Übernahmepflicht, kein Mitbestimmungsrecht im Unternehmen und weniger Urlaub. Außerdem ist die Verknüpfung zwischen dem Studium an der Hochschule und der Tätigkeit im Unternehmen meist unzureichend.

Trotzdem wird die Verknüpfung zwischen Hochschulstudium und betrieblicher Erfahrung immer beliebter. Deshalb ist es wichtig, dass das duale Studium in den Geltungsbereich des BBiG aufgenommen wird. Dual-Studierende sollten Auszubildenden gleichgestellt werden, damit sie ihren Bildungsweg zukunftssicher gestalten können.

Ein weiterer Punkt, der viele Azubis beschäftigt, ist die Übernahme nach Abschluss der Ausbildung. Generell gilt laut BBiG, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Ausbildung vorliegt, solange nichts anderes vereinbart wird. In der Praxis wissen Azubis allerdings lange nicht, ob sie nun weiterhin im Unternehmen arbeiten können oder nicht.

Als IG Metall-Jugend wollen wir deshalb mehr Planungssicherheit für Azubis. Der Ausbildungsbetrieb soll einem Azubi spätestens drei Monate vor Abschluss der Ausbildung mitteilen, ob er übernommen wird. Verstreicht diese Frist, kann von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ausgegangen werden kann.

Aufgrund unserer praktische Erfahrung in Betrieben, Berufsschulen und Hochschulen haben wir Forderungen entwickelt, die bisher nicht in der BBiG-Novelle berücksichtigt werden. Die Aktiven der IG Metall-Jugend Berlin haben sich mit Briefen an Bundestagsabgeordnete gewandt, um erneut auf unsere Anliegen hinzuweisen.

Die IG Metall-Jugend hat außerdem eine Petition gestartet, um die genannten und weitere Forderungen deutlich zu machen. Mehr Informationen zu unseren Forderungen für das BBiG und die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen, findet Ihr hier.

 

Von: von Elen Niedermeyer

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