20.11.2020 | Der Ausbildungsvertrag für Auszubildende ist allgemeinverbindlich erklärt worden. Das ist eindeutig Tarif-Sprech! Übersetzt heißt und bringt das gerade Auszubildenden, deren Betriebe nicht im Innungsverband organisiert sind, viele Vorteile. Welche erklärt Burkhard Bildt, Gewerkschaftssekretär für das Berliner Handwerk im Video.
Auszubildende in Betrieben, die nicht der Berliner Elektroinnung angehören, verdienen häufig 20 Prozent weniger als Kolleginnen und Kollegen aus Innungs-Unternehmen. Je nach Lehrjahr kann das knapp 200 Euro mehr oder weniger bedeuten.
Deshalb setzt sich die IG Metall Berlin immer dafür ein, dass Tarifverträge mit dem Landesinnungsverband der Elektro- und Informationstechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg als allgemeinverbindlich erklärt werden. Das kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales tun, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und eine Tarifpartei es beantragt hat.
Das hat die IG Metall getan und ihrem Antrag ist das Bundesministerium gefolgt. Damit gelten für alle Auszubildende dieser Handwerke in Berlin und Brandenburg die Sätze 730 Euro (1. Ausbildungsjahr), 810 (2.AJ), 870 (3. AJ) und 960 Euro (4. AJ).
Außerdem ist es der IG Metall in Verhandlungen mit dem Innungsverband gelungen, für Auszubildende erstmals Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu verhandeln. Urlaubsgeld gibt es im Juni und Weihnachtsgeld ab dem 2. Lehrjahr kurz vor Weihnachten.
Damit solche Erfolge regelmäßig gelingen, braucht es eine starke Gemeinschaft. Deshalb ist für alle eine gute Investition, wenn sie als Mitglied die IG Metall diese Gemeinschaft stärken.