Organisation

Fair und gerecht. Die neue Beitragsstruktur der IG Metall

19.02.2024 | Nachdem der Gewerkschaftstag vergangenen Herbst eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen hat, gilt seit 1. Januar die neue Beitragsstruktur.

Weiterhin gilt § 5 Ziffer 2 der Satzung: „Jedes Mitglied ist zur satzungsgemäßen Beitragsleistung verpflichtet.“ Für  Personen in Voll-, Teil- und Altersteilzeit, in betrieblicher Ausbildung oder dualem Studium, et cetera sowie für Soloselbständige bedeutet das „1 % des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens“.

Studierende und Schüler*innen (in Vollzeitweiterbildung) zahlen fortan 3 Euro pro Monat – statt wie bisher 2,05 Euro. Änderungen gibt es zudem für Erwerbslose. Wer Bürgergeld bezieht, zahlt jetzt auch 3 Euro und wer Arbeitslosengeld bekommt, zahlt 0,5 % seines Bruttobezugs.
 

Beitragsanpassung

Der individuelle Beitrag in Höhe der jeweiligen Tarifabschlüsse ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt vorgenommen (d.h. Monat der Steigerung oder Monat der Entgeltauszahlung) anzupassen. Auch Höherstufungen oder andere tarifliche Entgeltanpassungen sind zu berücksichtigen. Dies betrifft alle 1 %-Zahler_innen.

„Tarifliche Erfolge müssen sich auch in den Beiträgen niederschlagen. Das Thema ist ein heißes Eisen, darf aber nicht tabuisiert werden. Dass alle Kolleginnen und Kollegen satzungskonforme Beiträge zahlen, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Solidarität heißt auch Beitragsehrlichkeit. Als Berliner IG Metall sind wir auf die Beiträge angewiesen. Sie machen uns stark und von einer starken Gewerkschaft profitieren unsere Mitglieder“, sagt Jan Otto, Erster Bevollmächtigter und Kassierer der IG Metall Berlin.

 

Was zählt als monatlicher Bruttoverdienst?

Das Bruttoeinkommen, also das Einkommen vor Steuern und Sozialabgaben, das zur Beitragsberechung herangezogen wird, umfasst in der Regel mindestens:

• Monatliches Grundentgelt x 12 = Jahresgrundentgelt

• Variable Entgeltbestandteile wie durchschnittliche monatliche Zulagen und Zuschläge (z.B. Leistungszulagen, Belastungszuschläge, Erschwerniszulage, Schichtzulagen, Akkord, Prämie, Zielentgelt) x 12 = Jahressumme der Zuschläge und Zulagen

• Weitere tarifliche Entgeltbestandteile (z.B. in Form einer Einmalzahlung)

• 13. Monatseinkommen / tarifliche Sonderzahlungen

• Vermögenswirksame oder altersvorsorgewirksame Leistungen (Zuschüsse des Arbeitgebers)

• zusätzliches Urlaubsgeld bzw. -entgelt

• weitere betriebliche Leistungen

• Die Summe dieser Bestandteile / 12 = monatlicher Bruttoverdienst

Reisekosten und die Nutzung von Dienstwägen werden hingegen nicht herangezogen, Arbeitszeitkonten nicht berücksichtigt.

 

Wer zahlt wie viel?

1 % des durchschnittlichen Bruttomonatseinkommens ▸ Berschäftigte in Voll- und Teilzeit, in betrieblicher Ausbildung/ dualem Studium, Soloselbständige

0,5 % der monatlichen Bruttoentgeltersatzleistung ▸ Erwerbslose mit Arbeitslosengeldbezug, Rentner*innen, Kranke mit Entgeltersatzleistungen, Umschüler*innen mit Einkommen aus der Sozialversicherung

3 € ▸ Erwerbslose mit Bürgergeldbezug, Studierende/Schüler_innen in Vollzeitweiterbildung, Personen in Elternzeit (i.d.R.), Kranke mit Sozialleistungen, Personen in Privatinsolvenz, unbezahlter Freistellung, Vollzeitpflege von Angehörigen o.ä.

0 € (beitragsfrei i.d.R. 6/12 Monate) ▸ Freiwillige Wehrdienstleistende, Freiwillige Zivil-/Sozialdienstleistende

 

Ohne dich kein wir.

Von: cm; igm

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