23.07.2019 | In Berlin, Brandenburg und Sachsen sind Sommerferien. Und auch an Universitäten und Hochschulen steht die vorlesungsfreie Zeit bevor. Für viele Schülerinnen, Schüler und Studierende nicht nur eine gute Gelegenheit, Sonne zu tanken, sondern auch um die eigenen Finanzen durch Ferienjobs aufzubessern. Was Ihr dabei beachten solltet und wie Ihr Euch mehr Urlaubstage sichern könnt, listet diese Info auf. Nur so viel: IG Metall-Mitglieder haben Vorteile.
Sommerferien oder vorlesungsfreie Zeit – viele junge Leute, die sonst noch die Schulbank drücken oder an Unis und Fachhochschulen studieren, nutzen die Wochen von Juni bis September, um Geld zu verdienen. Arbeiten dürfen Jugendliche ab 15 Jahren. Wenn sie noch zur Schule gehen, maximal vier Wochen pro Jahr. Wer noch keine 18 ist, darf nicht am Wochenende und nach 20 Uhr arbeiten. Schwere körperliche und gefährliche Arbeit ist in diesem Alter ebenfalls tabu.
Steuern und mehr
Studierende, die nebenbei jobben, müssen verschiedene Grenzen beachten. Sie dürfen nur 50 Tage oder zwei Monate bei einer Fünf-Tage-Woche sozialversicherungsfrei arbeiten. Ledige zahlen ab einem Jahreseinkommen von 9.000 Euro Steuern (Grundsteuerfreibetrag). Wer unterhalb der Grenze liegt und Steuern gezahlt hat, bekommt sie mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurück. Ein Antrag lohnt sich auch bei höheren Einkommen, da Kosten den Freibetrag erhöhen können.
Das Einkommen kann sich auf andere Leistungen auswirken. Beim BAföG liegt die Hinzuverdienstgrenze beispielsweise bei 450 Euro im Monat (5.400 Euro je Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten). Verdient man dauerhaft mehr, droht die Kürzung. Keine Rolle spielt das Einkommen dagegen seit 2012 beim Kindergeld.
Mehr für Gewerkschaftsmitglieder
Schüler und Studierende, die in der IG Metall sind, dürfen in Betrieben, die an die Metall-Tarife gebunden sind, nicht mit Billiglöhnen abgespeist werden. Sie haben genauso wie die festangestellte Belegschaft Anspruch auf Tarifentgelt. Die Metalltarife gelten zum Beispiel in Metallbetrieben wie Autowerken, in Stahlwerken, Textil- und Bekleidungsfirmen. Wenn der Ferienjob mindestens einen (Kalender-)Monat dauert, stehen den Gewerkschaftsmitgliedern außerdem nicht nur die zwei Urlaubstage zu, die das Gesetz vorschreibt, sondern drei. Wer zwei Monate jobbt, hat fünf Urlaubstage statt der gesetzlichen drei.
Das alles ist nicht umsonst, ist aber auch nicht teuer – gemessen daran, was dafür geboten wird: Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt ein Prozent des Bruttoverdienstes. Schülerinnen und Schüler sowie Studierende, die auch danach in der IG Metall bleiben, zahlen nur 2,05 Euro im Monat.
Die IG Metall bietet weitere Vorteile für ihre Mitglieder:
Weitere Infos gibt es im Hochschulinformationsbüro