07.08.2019 | Jugendliche, die in einem tarifgebundenen Handwerksbetrieb ihre Ausbildung machen, haben es deutlich besser als andere, denn sie verdienen bis zu 20 Prozent mehr. Pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr im August/September steigen zudem die Sätze der tariflichen Ausbildungsvergütungen im Berliner Handwerk.
Die Ausbildungsvergütungen gelten für Auszubildende in der betrieblichen Ausbildung, sofern sie Mitglied der IG Metall sind und ihr Arbeitgeber Mitglied der Innung ist. Die Ausnahme bildet das Elektrohandwerk.
Hier gilt die Ausbildungsvergütung für alle betrieblichen Ausbildungsverhältnisse. Sind diese Bedingungen erfüllt, steigen die Ausbildungsvergütungen zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres per August (per September für Tischler) in einigen Handwerksbranchen.
Tarifliche Ausbildungsvergütungen im Berliner Handwerk, Stand September 2019
Tischler | KFZ | Galvaniseure | Metallbildner | Elektiriker | |
1. Ausbildungsjahr | 607,00 | 700,00 | 770,00 | 750,00 | 670,00 |
2. Ausbildungsjahr | 751,00 | 720,00 | 800,00 | 780,00 | 720,00 |
3. Ausbildungsjahr | 922,00 | 770,00 | 855,00 | 835,00 | 770,00 |
4. Ausbildungsjahr | 810,00 | 820,00 |
Sind in Ausbildungsverträgen geringere Vergütungen verankert, gelten trotzdem die tariflichen Sätze. Liegt keine Tarifbindung für das Ausbildungsverhältnis vor, weil weder der Arbeitgeber noch der Ausbildende Mitglied einer tarifvertragsschließenden Partei ist, dürfen die Vergütungen die tariflichen Sätze nur bis zu 20 Prozent unterschreiten.
Schmerzhaft ist das für Auszubildende allemal. „Mit oder ohne Tarifverbindung kann einen Unterschied zwischen 560 und 700 Euro im ersten Lehrjahr ausmachen. Da geht es für viele Auszubildende richtig ans Angemachte“, sagt Burkhard Bildt, in der IG Metall Berlin zuständig für das Handwerk. „Deshalb sollten Jugendliche bei der Wahl ihrer Ausbildungsstätte sehr darauf achten, dass ihr Arbeitgeber tarifgebunden ist“, fügt er hinzu.