26.10.2021 | Seit 2021 erhalten Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Allerdings gelten feste Fristen – für das Weihnachtsgeld muss der Antrag bis spätestens 30. November an den Verleiher gestellt sein.
Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate bei einem Verleiher beschäftigt und mindestens zwölf Monate Mitglied in der IG Metall sind, können bis spätestens zum 30. November 2021 einen Antrag auf eine Extrazahlung zum Weihnachtsgeld bei ihrem Verleihbetrieb stellen. Eure Anträge müssen fristgerecht beim Verleiher eintreffen – es zählt der Post- beziehungsweise E-Mail-Eingang.
Die Höhe des Mitgliedervorteils richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit bei Eurem Leiharbeitsunternehmen; jeweils zum Stichtag 30. Juni beziehungsweise 30. November. Der jeweilige Betrag erhöht sich bis 2023 in drei Stufen jedes Kalenderjahres.
Ab 2024 erhöht er sich dann weiter dynamisch mit jeder Tariferhöhung. Der Mitgliedervorteil wird zweimal im Jahr ausgezahlt. Für die Berechnung der Ansprüche und der Höhe gilt der Stichtag 30. Juni für die Extrazahlung zum Urlaubsgeld und der Stichtag 30. November für jene zum Weihnachtsgeld.
Die Antragstellung in Kürze: