Sozialwahl 2023

Jetzt Kreuzchen machen – warum die Sozialwahl so wichtig ist

23.05.2023 | Krankenkasse, Rente, Pflege- und Unfallversicherung: In den vergangenen Wochen haben rund 52 Millionen Versicherte Post bekommen – ihre Unterlagen für die Sozialwahl. Per Briefwahl oder online dürfen sie entscheiden, wer in die Sozialparlamente einzieht. Die Wahl ist seit 70 Jahren fester Bestandteil der Demokratie. Warum sie so wichtig ist, Versicherte sich unbedingt an ihr beteiligen sollten und wie sie funktioniert, erfahrt Ihr hier.

Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Bei dieser Wahl wählen die Versicherten die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen ist das der Verwaltungsrat, bei den anderen Sozialversicherungen die Vertreterversammlung. Diese Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf und wählen den Vorstand beziehungsweise die Geschäftsführung. Und: Sie entscheiden zum Beispiel über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten.

In den Gremien sitzen Vertreterinnen und- vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Das Ganze nennt sich auch Soziale Selbstverwaltung. So funktionieren die deutschen Sozialversicherungen bereits seit dem 19. Jahrhundert.

Das Prinzip hat sich bewährt und ist aktueller denn je: Der Sozialstaat ist unter Druck, die Finanzierung gefährdet – zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Die Versichertenvertretungen setzen sich dafür ein, dass gute Versorgung und Gesundheitsleistungen erhalten bleiben und nicht dem Spardiktat zum Opfer fallen.

Wann und wie kann ich wählen?
Von April bis Mitte Mai 2023 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post: Das sind der Stimmzettel und der Wahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post verschickt und bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2023, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

Online-Wahl: Bei den Ersatzkassen (TK, Barmer, DAK, KKH und hkk) können Versicherte erstmals auch online wählen. Alle Details dazu gibt es hier.

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es eine Urwahl gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beiträge zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen, wenn sie eigenständig versichert sind (zum Beispiel als Auszubildende), also nicht familienversichert.

Menschen ohne deutschen Pass können bei der Sozialwahl ebenfalls wählen. Kandidieren können sie, wenn sie das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag besitzen oder seit mindestens sechs Jahren in Deutschland wohnen, sich gewöhnlich dort aufhalten oder regelmäßig beschäftigt oder tätig sind.

Hinweis für Grenzgänger*innen:
Wahlberechtigte mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können an der Wahl bei der Rentenversicherung nur teilnehmen, wenn sie dort einen Antrag stellen. Krankenkassen schicken die Wahlbriefe auch ins Ausland.

Wen kann ich wählen?
Zur Wahl stehen Listen. Das heißt: Auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern Organisationen, die Kandidat*innen in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch Christliche Arbeitnehmerorganisationen oder andere Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Versicherungsträger informieren ihre Mitglieder ab April 2023 über die zugelassenen Listen und die wählbaren Kandidatinnen und Kandidaten.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, der Rentenversicherung Saarland, bei der Techniker Krankenkasse, der Barmer GEK,  der  DAK Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Gibt es bei jeder Versicherung eine Wahl?
Es gibt zwei Verfahren:

  • Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten Urwahlen, werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.
  • Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung gibt es keine Urwahl. In diesem Fall einigen sich die bisherigen Vertreter auf die Kandidatinnen und Kandidaten für die nächste Wahlperiode. Das sind „Friedenswahlen“. Es werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als im jeweiligen Gremium vertreten sein können.

Wo gibt es Wahlen mit Wahlhandlung?
Bei diesen Sozialversicherungen gibt es 2023 eine Urwahl:

  • Deutschen Rentenversicherung Bund
  • Techniker Krankenkasse
  • Barmer GEK
  • DAK Gesundheit
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • Handelskrankenkasse (hkk)


Wer wählt die Vertreter der Arbeitgeber?
Auf der Arbeitgeberseite gibt es nur die so genannten Friedenswahlen (siehe oben). Hier einigen sich die Arbeitgeberverbände auf ihre Kandidatinnen und Kandidaten.

Was muss ich tun, wenn ich kandidieren möchte?
Für die Sozialwahl 2023 ist die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten beendet. Wer aber in Zukunft für die IG Metall kandidieren möchte, kann sich jederzeit an uns wenden: Dazu einfach eine kurze E-Mail an sozialwahl(at)igmetall.de schreiben. In der Mail bitte angeben: Kontaktdaten und den Namen der eigenen Krankenversicherung. Das Sozialpolitik-Team der IG Metall meldet sich dann, um alles Weitere zu besprechen.

Ist die Arbeit in der Selbstverwaltung ehrenamtlich?
Ja, die Vertretung der Versicherten ist ein Ehrenamt. Der Arbeitgeber muss Beschäftigte für diese Tätigkeit freistellen und gegebenenfalls Verdienstausfall zahlen. Etwa 75 Euro Sitzungsgeld gibt es pro Sitzungstag. Vorsitzende erhalten das Doppelte. Reisekosten werden erstattet.

Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?
Bei der vergangenen Sozialwahl (2017) haben 15,5 Millionen von insgesamt 51 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben. Die Sozialwahlen sind immer noch relativ unbekannt. Viele Versicherte wissen nicht, dass sie bei Krankenkassen, Renten- oder Unfallversicherung mitbestimmen können. Wer nicht wählt vergibt die Chance, konkrete Verbesserungen mit durchzusetzen.

Von: igm/ kk

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