Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung ist zum 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Abschaffung der Kategorie der Hochrisikogebiete, die grundsätzliche Abschaffung der 3G-Kontrolle bei der Einreise sowie die Anerkennung weiterer Impfstoffe zum Zwecke der Einreise.
Folgende Lockerungen wurden beschlossen und gelten vorerst bis 31. August 2022:
- Personen, die nach Deutschland einreisen, müssen nicht mehr nachweisen, dass sie getestet, geimpft oder genesen sind.
- Die Kategorie der Hochrisikogebiete wird gestrichen. Einreisende brauchen keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, sofern die Einreise nicht aus einem Virusvariantengebiet erfolgt. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen.
- Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit den von der WHO anerkannten Impfstoffen Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers geimpft ist. Im Fall einer Impfung mit einem der oben genannten von der WHO anerkannten Impfstoffe ist 270 Tage nach der Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung mit den oben gennannten Impfstoffen oder von der EMA zugelassenen Impfstoffen nötig.
- Coronabedingten Einreisebeschränkungen für Einreisen aus Drittstaaten wurden aufgehoben. Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich. Dies gilt wegen eines Gegenseitigkeitsvorbehaltes nicht für Einreisen von Gebietsansässigen aus China.
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