09.10.2018 | Wer vorzeitig in Rente geht und sich seinen nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten lassen wollte, ging bislang häufig leer aus. Ein ehemaliger Mitarbeiter von Francotyp Postalia wollte das nicht gelten lassen und klagte. Das Bundesarbeitsgericht gab ihm nun Recht. Was das Urteil bedeutet, erläutert Ulf Röding, Teamleiter des Berliner Büro der DGB Rechtsschutz GmbH, deren Rechtsschutzsekretärinnen und Rechtsschutzsekretäre den Kläger betreut haben, im Interview.