Betriebsversammlung bei Randstad

Reges Interesse an tariflichen Regelungen für Leiharbeitsbranche

02.12.2013 | Bei der Betriebsversammlung von Randstad - Region Ost - am Samstag, 30. November im Kosmos Kino Berlin war die IG Metall Berlin mit einem Infostand vertreten.

Grafik: IG Metall

Mit rund 63.000 Mitarbeiter und ca. 500 Standorten deutschlandweit ist Randstad einer der größten Personaldienstleister Deutschlands. Am 30. November fand im Berliner Kosmos Kino die Betriebsversammlung für die Business Area Ost mit mehr als 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt.

Die IG Metall Berlin informierte mit ihrem Team die Beschäftigten an einem Infostand zu den tariflichen Regelungen in der Leiharbeitsbranche und über die allgemeinen Arbeitnehmerrechte. Das Angebot der IG Metall stieß bei den Beschäftigten von Randstad auf reges Interesse.

„Es herrschte viel Andrang am Infostand. Großen Informationsbedarf gab es besonders bezüglich der ab Januar 2014 geltenden neuen Regelungen für die Leiharbeitsbranche“, sagte Annette Engelfried, Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Berlin.  „Aber auch hinsichtlich der Zuschläge für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in unseren Branchen zeigte sich Klärungsbedarf bei den Infostand-Besuchern. Besonders freut uns, dass einige Kolleginnen und Kollegen sich spontan am Infostand dazu  entschlossen haben, die IG Metall durch ihre Mitgliedschaft zu unterstützen. Denn nur gemeinsam können wir auch zukünftig die Beschäftigungsbedingungen in der Leiharbeitsbranche stärken“.

Ab Januar 2014 erhalten die Beschäftigten in der Leiharbeitsbranche im Tarifgebiet West 3,8 Prozent und im Tarifgebiet Ost 4,8 Prozent mehr Entgelt. Auch Beschäftigte, die im Einsatzbetrieb Branchenzuschläge erhalten, haben damit Anspruch auf mehr Geld. Die erhöhten Stundengrundentgelte sind Basis für die Berechnung der Zuschläge.

Neben der Anhebung der Grundentgelte und weiteren Angleichungsschritten für den Osten wurden klare Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Leiharbeit durchgesetzt. So wurden nicht nur Verbesserungen für die in Leiharbeit Beschäftigten bei der Eingruppierung und Entgeltfortzahlung vereinbart, sondern auch hinsichtlich der Ausschlussfristen, Arbeitszeitkonten und bei den Regelungen im Streikfall. 

 

Von: vk

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