30.05.2022 | Noch sind Plätze frei bei der Betriebsrätefachtagung am 28. Juni im IG Metall-Haus. Alles dreht sich auf der Fachtagung um die betriebliche Mitbestimmung im digitalen Zeitalter und neue Formate der Zusammenarbeit. Dazu wird ein besonderer Blick auf viele rechtliche Fragen geworfen.
Die Fachtagung bietet einen fundierten Überblick über die neue Rechtsprechung zur digitalen Arbeit der Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Wie gelingt es, Mitbestimmung auszuweiten, Beschäftigte zu beteiligen, Mitgliederstärke aufzubauen und die Digitalisierung sinnvoll einzusetzen? Was ist inzwischen rechtlich möglich und welche rechtlichen Fragen erfordern, dass Betriebsräte und IG Metall sich in die Debatte für Gesetzgebungsverfahren einmischen?
„Mit der Fachtagung gehen wir nach den Betriebsratswahlen in einen intensiven Austausch miteinander, wie sich in Zeiten der Transformation die Arbeit in den Betriebsräten verändert“, so Jan Otto, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Berlin. „Gerade heute geht es darum, Mitbestimmung zu sichern und auszubauen.“
In den vergangenen Monaten haben die Einzelgewerkschaften, der DGB und engagierte Juristen/-innen für eine stärkere Mitbestimmung argumentiert und sich in den Fachgremien geäußert. Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Einen Überblick über die bisherigen Koalitionsvorhaben und -initiativen gibt Frau Staatssekretärin Lilian Tschan.
„Wenn die Digitalisierung fortschreitet, was heißt dies für die praktische Arbeit von Betriebsräten, Vertrauensleuten und IG Metall? Betriebliche Stärke aufzubauen – so unsere These - heißt, sich real zu begegnen, auszutauschen, Aktionen durchzuführen und zu erleben, wie verbindend solidarisches Handeln ist“, so Regina Katerndahl, Zweite Bevollmächtigte der IG Metall Berlin. „Auf der anderen Seite ist für jüngere Beschäftigte, insbesondere aus der IT Branche die digitale Realität so selbstverständlich, dass sie die Prämisse der Präsenzsitzungen hinterfragen.
Die Fachtagung bietet einen fundierten Überblick über die aktuelle neue Rechtsprechung zur digitalen Arbeit der Betriebsrätinnen und Betriebsräte. Und sie bietet Raum für Erfahrungsaustausch, vermittelt praktisches Wissen.“
Nils Kummert, Fachanwalt für Arbeitsrecht, präsentiert die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen zur Betriebsratsarbeit. Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen hybrid oder digital oder in Präsenz, die Wahrnehmung seiner Mitbestimmungsrechte bei Beschlüssen sowie die neuen Formen der Kommunikation mit den Beschäftigten.
Politik, Rechtsprechung und die IG Metall – in diesem Dreieck vermittelt die Tagung aktuelles Fachwissen, bietet Erfahrungsaustausch und Dialog und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.
In anschließenden Foren steht die betriebliche Arbeit der Betriebsratsgremien im Mittelpunkt.
Einladung und Rückmeldung siehe unten.