01.10.2005 | Arbeitnehmer in der Vollversammlung sehen sich wiederholt damit konfrontiert, dass sie nicht zur Teilnahme an der Vollversammlung freigestellt werden bzw. Entgeltausfälle in Kauf nehmen müssen. Die Arbeitnehmerseite initiierte eine Satzungsänderung, die wie folgt lautet und die erforderliche Mehrheit bekam: