02.03.2019 | Seit dem 1. Januar ist das Gesetz zur Brückenteilzeit in Kraft. Dieses bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit für einen befristeten Zeitraum zu reduzieren, ohne dass Gründe wie Kinderbetreuung oder Pflegezeit vorliegen. Dieses Gesetz verbessert die Möglichkeiten von Menschen in der „Teilzeitfalle“. Wie, das weiß Mechthild Kuby, von der Kanzlei dka Rechtsanwälte Fachanwälte.