06.01.2019 | An den Weihnachtsfeiertagen und an Neujahr müssen Arbeitnehmer nicht arbeiten. Aber wie läuft es genau mit der Feiertagsvergütung? Was ist bei Krankheit oder unregelmäßigen Schichtplänen? Damiano Valgolio von DKA Rechtsanwälte gibt Auskunft.