18.03.2020 | Auch Leihbeschäftigte profitieren von den am Freitag, den 13. März 2020, beschlossenen Neuregelungen des Bundestags zur Kurzarbeit. Die gelten angesichts der Corona-Krise auch für sie. Um Kurzarbeitergeld beantragen zu können, müssen Leihbeschäftigte zudem nicht abgemeldet werden. Sie können parallel dazu in die Kurzarbeit gehen.