06.03.2023 | „Stechuhr-Urteil“ und „Das ist das Ende der Vertrauensarbeitszeit“ – so die Reaktionen aus dem Arbeitgeberlager, als im September 2021 das Bundesarbeitsgericht einen Fall entschied, in dem ein Betriebsrat ein Initiativrecht auf Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassungstechnik durchzusetzen versuchte. Im After Work Club am 22. März spürt Rechtsanwalt Nils Kummert, Partner in der Kanzlei dka, den Fragen nach: Was folgt aus dieser Entscheidung für die Betriebsräte, für die Beschäftigten, für die Arbeitgeberseite? Was können Betriebsräte tun, wenn es gar keine oder nur eine „manuelle“ Zeiterfassung gibt? Ist die Vertrauensarbeitszeit wirklich tot?